Rechtsformen
Die Rechtsform des Nachbarschaftsraums - Fusion, Gesamtkirchengemeinde oder Arbeitsgemeinschaft - muss bis spätestens 31.12.2026 entschieden sein.
Das Verfahren muss bei der Kirchenverwaltung zuvor
- bei Inkrafttreten zum 1.1.2027 bis 30.6.2026
- bei Inkrafttreten zum 1.1.2026 bis 30.6. 2025
abgeschlossen sein.
Für die Umsetzung der gewählten Rechtsform müssen die genehmigungsfähigen Vereinbarungen/Satzungen jeweils spätestens bis April des Vorjahres der Kirchenverwaltung (Frau Zander) vorgelegt werden.
Alle Fristen auch hier: FAQ Vernetzte Beratung EKHN
Hier die Handreichung der EKHN zu Rechtsformen: Handreichung Rechtsformen
Best Practice Webinar "Wege der Rechtsformfindung" des Regionalbüros Vernetze Beratung:
Donnerstag, 12. September, 18 – 20 Uhr, per Zoom
Einwahllink:
https://eu01web.zoom.us/j/3043034350?pwd=WHpaRCt5VlRUeXJVeGwwQ29HTXhkQT09&omn=69640831280#success
Meeting-ID: 304 303 4350
Kenncode: TUNWNBR24
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