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Europawahl

„Zur Menschenwürde gehört das Wahlrecht dazu“

Tzogia Kappatou/gettyimages.deDie Europawahl findet vom 23. bis 26. Mai statt.

Am Wochenende geht Europa wählen. Erstmalig können auch 80.000 Menschen mit Behinderung ihre Stimme abgeben. Ein wichtiger Schritt, findet Pfarrer Christoph Wildfang.

Karsten Fink/MedienhausPfarrer Christoph Wildfang

Wer als behinderte Frau oder behinderter Mann auf eine gerichtliche Betreuung angewiesen ist, durfte bisher nicht wählen gehen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat klargestellt: Das darf so nicht bleiben. Acht Betroffene hatten Beschwerde gegen ihren Ausschluss von der Bundestagswahl 2013 eingelegt. 80.000 Menschen mit Behinderungen durften damals nicht wählen. Die Regierungskoalition muss jetzt schnell handeln und das Urteil in ein neues Gesetz fassen, damit bei der Europawahl Ende Mai keine Betroffenen pauschal ausgeschlossen werden. Für den Radiosender hr1 begrüßt Pfarrer Christoph Wildfang aus Arnoldshain diese Entscheidung in seinem Zuspruch.

Würde ist Geschenk Gottes

Jeder Mensch ist von Gott, so wie er ist, nach seinem Bild geschaffen. Dies begründet seine unantastbare Würde. Diese Würde ist unverfügbar. Unverlierbar. Ich glaube: Sie ist ein Geschenk Gottes. 

Doch ob ich an Gott glaube oder nicht: Jede und jeder hat diese Würde zu respektieren. Sie steht im Grundgesetz. Schwäche, Krankheit, Behinderung und  Armut diese können die Würde nicht beeinträchtigen. Und auf der anderen Seite: Stärke, Gesundheit, Intelligenz und Reichtum fügen ihr nichts hinzu. Die Würde eines jeden Menschen ist einfach da. Gegeben. Unverlierbar. Sie soll auch im Alltag umgesetzt werden.

Wählen als Herausforderung für behinderte Wähler und Betreuer

Zur Würde gehört, die Gesellschaft mit zu gestalten. Auch durch meine Entscheidung bei Wahlen. Das Recht haben sich jetzt Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen in Karlsruhe erkämpft. Zur Europawahl dürfen viele von ihnen zum ersten Mal wählen. Mag sein, es ist für die Betreuer eine Herausforderung, länger die Umstände einer Wahl zu erklären. Vor allem das, für was die einzelnen Parteien stehen. Für diese Aufgabe müssen sie selbst gut informiert sein. Und dann müssen sie sich raushalten bei der Wahlentscheidung des Menschen, den sie betreuen. Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Aber diese Mühe ist es wert, um der Würde jedes Menschen willen

„Es ist normal verschieden zu sein“

Das Karlsruher Urteil schärft meinen Blick auch für andere Bereiche. Teilhaben zu können ist auch mit dem Wahlrecht nicht ans Ziel gekommen. Es gibt immer noch Vorurteile, Ghettoisierung, zu große Hürden bei einem möglichst selbstbestimmten Leben. Können Menschen mit Behinderungen sich wirklich frei Partner, Arbeit und Wohnmöglichkeit aussuchen? Da gibt es noch viel zu tun. 

Es beginnt damit, dass ich mir klar mache: Es ist normal, verschieden zu sein. Keiner ist besser. Keine mehr von Gott geliebt. Jeder Mensch ist, so wie er ist, nach Gottes Bild geschaffen. Ein Geschenk. Und das hat eben auch politische Konsequenzen. Wie bei der nächsten Wahl im Mai.

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