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Frühjahrssynode 2014

Propstei Süd-Nassau soll schnell wiederbesetzt werden

Esther StoschElfte Kirchensynode der EKHN

Die EKHN-Synode will das freiwerdende Propstamt in Süd-Nassau mit Sitz in Wiesbaden schnell wiederbesetzen. Die Stelle soll bereits im Juni ausgeschrieben werden. Im Herbst soll über eine Neuordnung der Propsteien gesprochen werden.

Frankfurt a.M.,/Wiesbaden, 9. Mai 2014. Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) will das Propstamt in Süd-Nassau mit Sitz in Wiesbaden schnell wiederbesetzen. Die Stelle soll bereits im Juni ausgeschrieben werden, entschieden die 152 Delegierten am Freitag auf ihrer Tagung in Frankfurt am Main. Der bisherige Amtsinhaber Dr. Sigurd Rink wechselt im Sommer als neuer Militärbischof der Evangelischen Kirche in Deutschland nach Berlin. Gleichzeitig verlangte das mit einem Parlament vergleichbare Gremium von der Kirchenleitung die Vorlage eines neuen Konzeptes bis zur kommenden Synodaltagung. Darin soll die Zahl der Propsteien verringert werden.

Bisher besteht die rund 1,7 Millionen Mitglieder zählende EKHN aus den sechs Propsteibereichen Süd-Nassau, Nord-Nassau, Rhein-Main, Rheinhessen, Starkenburg und Oberhessen. Bereits bei der Neuordnung der urspünglich 47 Dekanate im vergangenen Jahr hatte es Forderungen zur baldigen Neustrukturierung der Propsteien gegeben.

Hintergrund Synode

Noch bis Samstag tagt die Kirchensysynode der EKHN in Frankfurt. Die Synode ist gemäß der Kirchenordnung das „maßgebende Organ der EKHN“. Geleitet wird sie vom Kirchensynodalvorstand mit Präses Dr. Ulrich Oelschläger (Worms) an der Spitze. Seine Stellvertreterin ist Dr. Susanne Bei der Wieden (Frankfurt). Die Synode besteht derzeit aus 152 Frauen und Männern, 138 werden von den Dekanatssynoden der EKHN gewählt. Jeweils einen Sitz haben die Reformierte Stadtsynode aus Frankfurt und der Reformierte Konvent der EKHN. Zwei Delegierte vertreten die Theologischen Fakultäten in Frankfurt und Mainz. Weitere zehn Mitglieder werden aufgrund ihres besonderen Sachverstands von der Kirchenleitung berufen. Gemäß Kirchenordnung sollen mindestens zwei Drittel der gewählten Synodalen nichtordinierte Gemeindemitglieder sein, ein Drittel sind Pfarrerinnen und Pfarrer. Die Synode erlässt Gesetze, besetzt durch Wahl die wichtigsten Leitungsämter und beschließt den Haushalt. Als das maßgebende Organ geistlicher und rechtlicher Leitung trifft sie auch wichtige kirchenpolitische Entscheidungen. Ausschüsse und regionale Arbeitsgruppen bereiten die Entscheidungen der Synode vor.

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